Für Bewerber






Kontakt






Impressum






AGB


ALLGEMEINE GEESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

a) Die Lieferungen und Angebote der Firma M.E.K HALLE erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind für M.E.K HALLE nur bindend, wenn diese ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

b) Im Übrigen sind entgegenstehende Geschäftsbedingungen M.E.K HALLE gegenüber rechtsunwirksam, ohne dass es eines ausdrücklichen Widerspruchs von M.E.K HALLE hiergegen bedarf. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

c) Alle Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch M.E.K HALLE. Von diesem Schriftformerfordernis kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung abgewichen werden. d) Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. e) Die Rechtsbeziehungen der M.E.K HALLE und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. VERTRAGSSCHLUSS/VOLLMACHT

a) Die Handelsvertreter/Außendienstmitarbeiter von M.E.K HALLE sind zum Abschluss von Kaufverträgen nur kraft ausdrücklicher Vollmacht berechtigt. Sie nehmen lediglich den Kaufantrag des Kunden entgegen.

b) Die in den Katalogen, Verkaufsunterlagen u. ä. enthaltenen Angebote sind stets freibleibend, d. h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden zu verstehen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Kaufverträge bedürfen zu ihrer Begründung stets der gesonderten schriftlichen Bestätigung von M.E.K HALLE (Auftragsbestätigung).

c) Sämtliche Erklärungen des Kunden zum Vertrag müssen schriftlich bei M.E.K HALLE eingereicht oder schriftlich von M.E.K HALLE bestätigt werden. Dies gilt insbesondere für nachträgliche Wünsche auf Änderung oder Ergänzung des Vertrages.

3. PREISE

Preise von M.E.K HALLE verstehen sich grundsätzlich netto zzgl. jeweils gültigen MwSt. M.E.K HALLE hält sich an die Preise für die Dauer von einem Monat ab Angebotserstellung. Nach Fristablauf behält sich M.E.K HALLE Preisangleichungen infolge Lohn-oder Materialpreiserhöhungen vor.

4. MITWIRKUNG

a) Der Kunde wird M.E.K HALLE unverzüglich und kostenlos mit allen Informationen versorgen, die zur Erbringung der Leistungen von M.E.K HALLE erforderlich sind.

b) Für die Richtigkeit der vom Kunden erteilten Angaben, vorgelegten Baupläne, Grundrisse und Zeichnungen hat der Kunde einzustehen mit der Folge, dass sich aus evtl. Unrichtigkeiten ergebende zusätzliche Kosten zu seinen Lasten gehen, es sei denn, dass M.E.K HALLE die Unrichtigkeit von Angaben, Bauplänen, Grundrissen oder Zeichnungen erkennt oder grob fahrlässig nicht erkennt.

5. UNTERSUCHUNGSPFLICHT/SACHMÄNGEL

a) Der Kunde hat die Lieferung bei Ankunft unverzüglich zu untersuchen und M.E.K HALLE offensichtliche Mängel oder fehlende Liefergegenstände unverzüglich, spätestens binnen einer Woche, in jedem Fall vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmanns gemäß § 377 HGB bleiben unberührt. Durch Herstellung bedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten und Farbtönungen sind - sofern keine Beschaffenheitsgarantie i. S. d. § 443 BGB vorliegt - im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig. Über offensichtlich als mangelhaft erkennbare Liefergegenstände darf der Kunde nicht verfügen, sie also nicht teilen, weiterverkaufen bzw. weiterverarbeiten, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist. Stellt der Kunde während der Montage fest, dass ein Liefergegenstand offensichtlich mangelhaft ist, so ist der Kunde verpflichtet, die weitere Montage sofort einzustellen und M.E.K HALLE zu benachrichtigen. Als mangelhaft bezeichnete Liefergegenstände sind M.E.K HALLE in unmontiertem Zustand zwecks Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung zur Verfügung zu stellen. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Sachmängelhaftung von M.E.K HALLE aus.

b) Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen, welche vereinbarungsgemäß nicht durch M.E.K HALLE erfolgen, in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

c) Bei Mängeln hat der Kunde zunächst das Recht, Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) zu verlangen. Nur falls dieses fehlschlägt oder weitere Nacherfüllungsbemühungen dem Kunden nicht zumutbar sind, hat er das Recht zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.

d) M.E.K HALLE übernimmt keine Gewähr für Schäden, die zurückgehen auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte, nicht von M.E.K HALLE vorgenommene Montage, Inbetriebsetzung, Veränderung oder Reparatur, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder natürliche Abnutzung.

e) Mängelansprüche verjähren in 24 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 I Nr.2, 479, 638 a BGB u. ähnliche längere Fristen verbindlich vorschreibt.

6. EIGENTUMSVORBEHALT

a) Bis zur Erfüllung aller Forderungen von M.E.K HALLE durch den Kunden aus diesem Vertrag und seinen eventuell späteren Änderungen oder Ergänzungen behält sich M.E.K HALLE das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

b) Über diese Vorbehaltsware darf der Kunde ohne Einwilligung von M.E.K HALLE nicht verfügen. Erlischt das Eigentum von M.E.K HALLE durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf M.E.K HALLE übergeht. Der Kunde verwahrt in diesem Fall das (Mit-)Eigentum von M.E.K HALLE unentgeltlich.

c) Bei Zugriffen Dritter - insbesondere eines Gerichtsvollziehers - auf im (Mit-)Eigentum von M.E.K HALLE stehende Ware hat der Kunde auf das (Mit-)Eigentum von M.E.K HALLE hinzuweisen und M.E.K HALLE unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

d) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist M.E.K HALLE berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und hierzu das Grundstück oder die Räume des Kunden zu betreten.

e) Veräußert der Kunde im Rahmen seines üblichen Geschäfts Vorbehaltsware weiter, werden schon jetzt Forderungen des Käufers an M.E.K HALLE abgetreten. M.E.K HALLE nimmt diese Abtretung an. Die Abtretung dient in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, es sei denn, M.E.K HALLE widerruft die Einzugsermächtigung. Auf Verlangen von M.E.K HALLE ist er verpflichtet, die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben, was ggf. die Nennung der Namen und Anschriften von Schuldnern usw. beinhaltet.

7. PFLICHTVERLETZUNGEN/SCHADENSERSATZ

a) Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung sind sowohl gegen M.E.K HALLE als auch gegen die Erfüllungsgehilfen von M.E.K HALLE ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht:

aa) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

bb) für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von M.E.K HALLE, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,

cc) nicht im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes,

dd) bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht),

ee) wenn M.E.K HALLE eine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen hat, welche als verschuldensunabhängiges Garantieversprechen zu werten ist. Haftet M.E.K HALLE für eine solche Zusicherung, hat M.E.K HALLE Mangelfolgeschäden jedoch nur zu ersetzen, falls diese Beschaffenheitsvereinbarung den Kunden gerade auch gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollte.

b) Für den Fall, dass der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurücktritt oder seiner Abnahmeverpflichtung nicht nachkommt, ist M.E.K HALLE berechtigt, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. In diesem Fall ist M.E.K HALLE berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schadensersatz geltend zu machen, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 30 % des Kaufpreises zu fordern, wobei dem Kunden ausdrücklich der Nachweis gestattet ist, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

8. KAUFLEUTE

a) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann i. S. d. HGB handelt, gilt ergänzend folgendes:

aa) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist das Gericht am Sitz der M.E.K HALLE bzw. seiner Niederlassung.

bb) In Fällen höherer Gewalt oder falscher/verspäteter Eigenbelieferung ist die Lieferverpflichtung von M.E.K HALLE für die Dauer der Behinderung suspendiert; werden dabei drei Monate überschritten, so sind beide Seiten berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen.

cc) Wird einer Auftragsbestätigung nicht innerhalb von sieben Tagen ab Zugang schriftlich widersprochen, so gilt ihr Inhalt als gebilligt.

dd) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig fest- gestellt ist.

ee) Über die Klausel Nr. 9 (a) hinaus ist die Haftung von M.E.K HALLE begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden; für untypische, exzessive Schadensrisiken haftet M.E.K HALLE nicht.

9. DATENSCHUTZ

a) M.E.K HALLE weist gemäß § 26 Abs. 1 und 43 Abs. 3 BDSG darauf hin, dass im Rahmen einer Geschäftsbeziehung Personen- und auftragsbezogene Daten per EDV gespeichert und verarbeitet werden.

b) Daten werden nur im Rahmen des Vertragszwecks an Dritte weitergegeben.

10. SALVATORISCHE KLAUSEL

Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Gültigkeit des Vertrages im gesamten nicht. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in ihrer wirtschaftlichen und restlichen Bedeutung nahe kommt.

Zurück zur Startseite